Stand | 3. Juni 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GI Great Innovations UG

für die Vermittlung von Kunsterlebnisangeboten über die unternehmenseigene Plattform „Atelierluft“‘
Die GI Great Innovations UG (nachfolgend „GI“ genannt) vermittelt über die eigene Plattform „Atelierluft“ im Namen und auf Rechnung von Veranstaltern Kunsterlebnisangebote (nachfolgend „KEA“ genannt) an Endkunden. GI ist weder Veranstalter der angebotenen KEA, noch hat GI Einfluss auf deren Durchführung. Dementsprechend kommen durch die Buchung vertragliche Beziehungen im Hinblick auf die KEA und deren Besuch ausschließlich zwischen dem Buchenden (nachfolgend „Kunde“ genannt) und dem jeweiligen Veranstalter zustande.

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für die Vermittlung von KEA (nachfolgend „Kauf oder Verkauf von KEA genannt). Sämtliche KEA werden von GI stets im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters vermittelt. 

2. Vertrag zwischen Kunden und Veranstalter
2.1 Durch die Buchung der KEA kommt in Bezug auf den Besuch des jeweiligen KEA ein Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Der Name und die Adresse des Veranstalters werden im Bestellprozess genannt. Zwischen GI und dem Kunden kommt kein Vertrag über den Besuch der KEA zustande. GI vermittelt die KEA nur im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters an den Kunden, einschließlich der Abwicklung des Buchungsprozesses (Buchung und Zahlung).

2.2 Beim Besuch der KEA gelten regelmäßig separate Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.

3. Vertragsschluss

3.1 Die Buchung des entsprechenden KEA kommt durch die E-Mail von GI zustande, mit der eine vorausgegangene Online-Bestellung bestätigt wird. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht dabei vom Kunden aus, sobald er online seine Buchung aufgegeben hat (durch Klick auf den Button „Jetzt buchen“). Mit dem Verkauf bzw. der Buchungsbestätigung des KEA kommt ein Vertrag über den KEA-Besuch mit dem jeweiligen Veranstalter durch die Vermittlung von GI zustande.

3.2 Der Kunde bestätigt im Online-Buchungsprozess die dort aufgeführten KEA-Preise. Diese Preise werden im Rahmen des Buchungsprozesses ausgewiesen. Alle Preisangaben im Online-Bestellprozess verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. GI speichert die Bestelldaten und sendet selbige sowie diese AGB (als Link) dem Kunden per E-Mail zu.

4. Überprüfung der KEA-Buchung
Der Kunde ist verpflichtet, die Buchung unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben (Name, Datum, Uhrzeit der Veranstaltung, Ticketpreis etc.) zu überprüfen. Reklamationen sind gegenüber GI unverzüglich in Textform (E-Mail, Brief, Fax) zu erklären.

5. Kein gewerblicher Weiterverkauf von KEA
KEA werden nur an Endkunden verkauft. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist grundsätzlich verboten, sofern dies nicht beim Kauf anders vereinbart wurde. Der Weiterverkauf von KEA bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung von GI in Textform.

6. Gewährleistungsansprüche des Kunden (Ausfall, Verlegung etc. einer KEA-Veranstaltung)

6.1 Gewährleistungsansprüche des Kunden im Zusammenhang mit einer KEA-Veranstaltung bzw. einer von GI im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters vermittelten Leistungen bestehen nur gegenüber diesem Veranstalter. GI haften nicht für die Durchführung der KEA oder die Erstattung von gezahlten Buchungen im Falle von ausgefallenen, verschobenen KEA. GI haften ferner auch nicht für hieraus entstehende Schäden.

6.2 Im Falle der Verlegung oder des Ausfalls eines KEA sind sämtliche Ansprüche vom Kunden direkt gegenüber dem jeweiligen Veranstalter geltend zu machen. Ein Anspruch auf Rücknahme der Buchung durch GI besteht nicht. GI wird sich jedoch bemühen, die Angelegenheit im Interesse des Kunden zu regeln. Eine Rücknahme von gebuchten Leistungen setzt voraus, dass der Veranstalter GI mit der Rückabwicklung beauftragt und GI die zu erstattenden Gelder vor der Rückerstattung vom Veranstalter erhalten. Die Rückabwicklung wird von GI im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters durchgeführt. Sofern GI im Auftrag eines Veranstalters Buchungen zurücknimmt, gilt dies nur für Buchungen, die auch von GI vermittelt wurden. Eine Rücknahme der bei anderen Stellen gebuchten Leistungen ist nicht möglich.

7. Insolvenz des Veranstalters
Im Falle der Insolvenz des Veranstalters besteht kein Anspruch gegen GI auf Ausgleich einer

Forderung des Kunden gegen den Veranstalter. Der Kunde hat seine Ansprüche im Insolvenzfall direkt gegenüber dem Veranstalter bzw. dem zuständigen Insolvenzverwalter geltend zu machen.

8. Umtausch von gebuchten KEA-Leistungen
Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die einen spezifischen Termin oder Zeitraum für die Leistungserbringung vorsehen, ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. Es gelten die ABG des jeweiligen Veranstalters. Etwaige Ansprüche und Anliegen müssten direkt mit dem Veranstalter besprochen werden. 

8. Rücktritt vom Veranstalter 
Sollten es durch Kursaufall durch den Veranstalter kommen, so wird dieser direkt die  Teilnehmenden informieren. Alle sich daraus ergebenden Forderungen werden direkt mit dem Veranstalter besprochen.

9. Haftung durch Schäden
Die Teilnahme an den Kursen erfolgt, ebenso wie etwaig zur Verfügung gestellten Werkzeuge und Hilfsmittel, in eigener Verantwortung. Eine persönliche Unfall- bzw. Haftpflichtversicherung ist, sofern nicht vorhanden, empfehlenswert. Atelierluft als Vermittler haftet nicht für Unfälle, Diebstähle oder Schäden aller Art, die sich während und außerhalb der jeweiligen KEA ereignen. Sie sind aufgefordert, die Ihnen im Rahmen des Kurses überlassenen Werkzeuge, Hilfsmittel und Räumlichkeiten inkl. Inventar sorgsam zu behandeln. Schäden bei unsachgemäßer Behandlung gehen zu Lasten des Verursachers. 

11. Zahlung
11.1 GI ist von den jeweiligen Veranstaltern beauftragt, die Bezahlvorgänge im Rahmen des Online-Ticketverkaufs abzuwickeln. Zu diesem Zweck haben diese Veranstalter GI vorab ermächtigt, sämtliche laufend durch Online-Verkäufe entstehenden Forderungen im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters gegenüber dem Kunden geltend zu machen und außergerichtlich sowie gerichtlich durchzusetzen. Die vorerwähnten Forderungen des Veranstalters schließen sämtliche sogenannten Systemgebühren, Vorverkaufsgebühren, Bearbeitungs- und Versandkostenpauschalen ein, die im Ticketkaufgeschäft zwischen Veranstalter und Kunden vereinbart werden.

11.2 GI führt den Einzug von Kreditkartenzahlungen und Lastschriftaufträgen der Kunden im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters durch. Die Kreditkartenbelastung erfolgt im Augenblick des Ticketkaufs. Beim Lastschriftverfahren erfolgt der Bankeinzug am Tag der Versendung des vom Kunden bestellten KEA.

11.3 Bei einer Lieferung von KEA in das Nicht-EU-Ausland fallen keine Zölle, Steuern oder Gebühren an. 

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Dresden, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Ist der Kunde Kaufmann, ist Dresden ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. 

13. Keine Bereitschaft zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren
GI ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Plattform der EU-Kommission zur Online-

Streitbeilegung ist erreichbar unter: www.ec.europa.eu/consumers/odr

14. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.